Diese Vorstellung soll ein Ratgeber sein für Touristen, die ein schönes
und wichtiges Ziel zum Besichtigen suchen, für Menschen, die an einem
ungewöhnlichen Ort feiern wollen, oder auch für Filmproduktionen, die ein
passendes Objekt suchen, wo sie drehen können. Die Objekte, die sich an
diesem Verbund beteiligen wollten, mussten folgende Kriterien erfüllen:
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Das Baudenkmal befindet sich in
Privatbesitz oder wird in einer Art privater Betreiberschaft geführt.
Ausnahmen: Burgen und Schlösser in den neuen Bundesländern, in denen immer
noch wenige Häuser in Privatbesitz sind, sowie historisch bedeutende
Bauten in öffentlicher Hand.
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Die Objekte befinden sich grundsätzlich
in einem guten baulichen Zustand oder werden einem solchen zugeführt. Das
können auch beeindruckende Ruinen sein. Deutlich vernachlässigte Bauwerke,
die keiner dauernden Pflege unterliegen, werden nicht aufgenommen.
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Alle Restaurierungen sollen qualitätvoll
und im Sinn der Denkmalpflege durchgeführt sein. Falsche Anbauten,
unhistorisches Material etc. können zum Ausschluss führen.
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Die Nutzung des Objekts soll
denkmalgerecht sein und soll keine gravierenden Eingriffe in die
Denkmalsubstanz zugunsten einer modernen Nutzung verursacht haben.
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Die aufgeführten Burgen und Schlösser
sind – zumindest in wesentlichen Teilen – öffentlich zugänglich.
Dies setzt grundsätzlich einen regulären Besichtigungsbetrieb voraus
– zumindest muss eine Besichtigung nach vorheriger Vereinbarung
möglich sein – oder Räume, die für Veranstaltungen angemietet werden
können.
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Parkmöglichkeiten in der Nähe (möglichst
auch für Busse) und sanitäre Anlagen für die Besucher sind Voraussetzung.
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Gastronomische Einrichtungen und evtl.
ein Souvenir- oder Museumsshop sind in der Regel vorhanden, aber keine
Bedingung.
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